Vorsorge

Wie können Sie vorsorgen?

Vorsorgeanalyse

Für den Fall, dass man die Urteilsfähigkeit verliert – sei es durch Alter, Krankheit oder Unfall -, kann man Massnahmen treffen. Entweder mit einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag oder einem öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag. 

Darin legt man fest, wie und von wem man im Fall der Urteilsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten umsorgt werden möchte, wer das Vermögen auf welche Art verwaltet und welche Verträge einem wichtig sind. 

Wir klären Sie auf, was wichtig ist und welche Konsequenzen die Betreuung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ohne Vorsorgeauftrag haben kann. 

Vereinbaren Sie dafür einen Termin. 

"Wir analysieren Ihre Vorsorgesituation und offerieren Ihnen Absicherungslösungen, damit Sie und Ihre Familie auch im Notfall abgesichert sind und gleichzeitig für die Pension vorgesorgt haben!"
vorsorge Seitz Roger 09 21
Roger Seitz
Mitglied der Geschäftsleitung​

An alles gedacht?

Erwachsenenschutz

Richtig absichern

Für den Fall, dass man die Urteilsfähigkeit verliert - sei es durch Alter, Krankheit oder Unfall -, kann man Massnahmen treffen. Entweder mit einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag oder einem öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag. Wir klären Sie auf, was wichtig ist und welche Konsequenzen die Betreuung durch die KESB ohne Vorsorgeauftrag haben kann.

Patientenverfügung

Was passiert im Notfall?

Gemeinsam erarbeiten wir für Sie eine nach Ihren Vorstellungen und Wünschen angepasste Patientenverfügung. Selbstverständlich soll diese mit Ihrem Hausarzt besprochen und entsprechend hinterlegt werden.

Finanzplanung

Sicher in Rente gehen

Die Pensionierung ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, in dem sich Träume verwirklichen lassen. Wir unterstützen Sie beim Übertritt in den Ruhestand. Die Erfahrung zeigt: Was Sie heute richtig planen, kommt morgen optimal zum Tragen. Deshalb empfehlen wir, den Ruhestand rund 5-8 Jahre vor dem gewünschten Pensionsalter zu planen.

Beratungs-Sprachen

Hilfssprachen