Erhöhung des Pendlerabzugs im Kanton St. Gallen
Erhöhung des Pendlerabzugs im Kanton St. Gallen:
Steuerliche Auswirkungen und Implikationen
Am 24. November 2024 hat das Stimmvolk im Kanton St. Gallen eine bedeutende steuerliche Änderung beschlossen. Mit einer knappen Mehrheit von 50,8 Prozent (70.692 Stimmen) wurde die Erhöhung des maximalen Pendlerabzugs von derzeit 4595 Franken auf 80 Franken angenommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Steuerzahler, Gemeinden und den Kanton selbst.
Steuerliche Ausgangslage und Neuerungen
Bisher orientierte sich der Pendlerabzug im Kanton St. Gallen an den Kosten eines Jahres-GA der SBB für die zweite Klasse, zuzüglich 600 Franken für Park-and-Ride-Kosten, was einen Maximalbetrag von 4'595 Franken ergab. Die neue Regelung erhöht diesen Betrag signifikant auf 8'000 Franken, was eine beträchtliche steuerliche Entlastung für viele Pendler bedeutet.
Finanzielle Auswirkungen für Kanton und Gemeinden
Die Erhöhung des Pendlerabzugs wird voraussichtlich zu Steuerausfällen von rund 15 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden führen. Diese Prognose basiert auf Berechnungen des Finanzamts des Kantons St. Gallen und wurde in der offiziellen Abstimmungsbroschüre kommuniziert. Angesichts der ohnehin angespannten Finanzlage des Kantons – mit einem prognostizierten Defizit von 300 bis 350 Millionen Franken für 2024 – stellt diese zusätzliche Belastung eine erhebliche Herausforderung dar.
Steuerliche Gleichbehandlung und Fehlanreize
Ein wichtiger Aspekt der Neuregelung ist die potenzielle Ungleichbehandlung von Auto- und ÖV-Pendlern. Gemäss dem St. Galler Steueramt werden vor allem Personen, die mit dem Privatauto pendeln, von der grosszügigeren Regelung profitieren. Dies könnte als steuerlicher Fehlanreiz interpretiert werden, der im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen des Kantons steht.
Vergleich mit anderen Kantonen
Im interkantonalen Vergleich lag St. Gallen bei der Höhe des Fahrkostenabzugs bisher auf dem drittletzten Platz. Mit der Erhöhung auf 8'000 Franken positioniert sich der Kanton nun deutlich grosszügiger. Es ist jedoch zu beachten, dass einige Kantone, die bisher keine Begrenzung kannten, möglicherweise in Zukunft ebenfalls Limits einführen könnten.
Steuerplanung und -optimierung
Für Steuerpflichtige im Kanton St. Gallen ergeben sich durch die Erhöhung des Pendlerabzugs neue Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Insbesondere Pendler mit längeren Arbeitswegen können nun einen grösseren Teil ihrer Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Es ist ratsam, dass Steuerzahler ihre individuellen Situationen überprüfen und gegebenenfalls ihre Steuerstrategie anpassen.
Auswirkungen auf die Wohnortwahl
Die erhöhte Abzugsmöglichkeit könnte auch Einfluss auf die Wohnortwahl haben. Bisher galt die steuerliche Gleichbehandlung von Autofahrern und ÖV-Nutzern als Anreiz, möglichst nahe am Arbeitsort zu wohnen. Mit der neuen Regelung könnte dieser Effekt abgeschwächt werden, was möglicherweise zu einer verstärkten Zersiedelung führen könnte.
Rechtliche Unsicherheiten
Es ist zu beachten, dass die Gegner der Vorlage eine Abstimmungsbeschwerde in Erwägung ziehen. Der Grund dafür sind Unstimmigkeiten in den Informationsmaterialien der Befürworter. Sollte eine solche Beschwerde eingereicht und gutgeheissen werden, könnte dies zu einer Wiederholung der Abstimmung führen, was die steuerliche Planungssicherheit beeinträchtigen würde.
Fazit und Ausblick
Die Erhöhung des Pendlerabzugs im Kanton St. Gallen stellt eine signifikante Änderung in der kantonalen Steuerpolitik dar. Während sie für viele Pendler eine willkommene Entlastung bedeutet, bringt sie auch Herausforderungen für die öffentlichen Finanzen und möglicherweise unbeabsichtigte Nebeneffekte mit sich. Steuerzahler, Unternehmen und Gemeinden sollten die Auswirkungen dieser Änderung sorgfältig analysieren und ihre finanziellen Planungen entsprechend anpassen. Für unsere Kundinnen und Kunden ergibt sich möglicherweise ein erhöhter Beratungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die optimale Nutzung des erhöhten Abzugs und die Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen mit anderen steuerlichen Aspekten. Hier stehen wir aber sehr gerne zur Verfügung und zeigen mit detaillierten Berechnungen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Standorte auf.