Anpassung der Steuertarife und Abzüge
Was sich ab 2025 für Steuerzahler in der Schweiz ändert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat kürzlich angekündigt, die Abzüge bei der direkten Bundessteuer anzupassen, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Diese jährliche Anpassung soll dazu beitragen, die Kaufkraft der Steuerzahler zu erhalten und die Belastung durch die Teuerung zu mindern. Doch was genau bedeutet das? Welche Änderungen kommen auf Steuerzahler zu, und warum werden diese Anpassungen vorgenommen?
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anpassungen der Steuertarife und -abzüge ab dem Steuerjahr 2025 und erklären die Hintergründe der kalten Progression.
Was ist kalte Progression?
Die kalte Progression beschreibt einen Effekt, der bei progressiven Steuertarifen auftritt. Bei einem Anstieg des Nominaleinkommens kann es vorkommen, dass Steuerzahler in eine höhere Steuerstufe rutschen, auch wenn ihr reales Einkommen – also ihre Kaufkraft – sich nicht entsprechend verbessert hat. Dies bedeutet, dass sie mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet werden, obwohl sie sich tatsächlich nicht mehr leisten können.
Dieser Effekt führt zu einer schleichenden Reduktion der Kaufkraft und kann langfristig eine erhebliche Belastung für Steuerzahler darstellen. Um diesen unerwünschten Effekt zu minimieren, gleicht die Schweiz die Steuertarife und Abzüge regelmässig an die Teuerung an. So wird vermieden, dass Bürger nur aufgrund der Inflation und ohne realen Einkommenszuwachs stärker besteuert werden.
Die Änderungen im Überblick: Welche Abzüge steigen ab 2025?
Ab dem Steuerjahr 2025 werden in der Schweiz folgende Abzüge bei der direkten Bundessteuer angepasst:
1. Erhöhung des Kinderabzugs und des Unterstützungsabzugs
Bisheriger Betrag: 6'700 Franken
Neuer Betrag: 6'800 Franken
Der Kinderabzug sowie der Unterstützungsabzug steigen um jeweils 100 Franken. Dies soll insbesondere Familien und jene entlasten, die Angehörige unterstützen. Der Kinderabzug betrifft Eltern, die für ihre Kinder sorgen, während der Unterstützungsabzug Personen zugutekommt, die finanzielle Unterstützung für ihre Angehörigen leisten.
2. Erhöhung des Abzugs für Ausbildungskosten
Bisheriger Betrag: 12'900 Franken
Neuer Betrag: 13'000 Franken
Studierende oder Personen, die sich weiterbilden, können ab dem Steuerjahr 2025 bis zu 13'000 Franken für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten abziehen. Auch diese Anpassung ist eine Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten und soll diejenigen unterstützen, die sich beruflich weiterqualifizieren.
3. Anpassung des steuerbaren Einkommens für Ehepaare
Bisheriger Schwellenwert: 29'300 Franken
Neuer Schwellenwert: 29'700 Franken
Der Betrag des steuerbaren Einkommens, ab dem Ehepaare zur Steuer herangezogen werden, steigt um 400 Franken auf 29'700 Franken. Auch dies ist ein Schritt zur Entlastung von verheirateten Paaren, die sonst aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens stärker besteuert worden wären, ohne tatsächlich mehr Kaufkraft zu haben.
Warum diese Anpassungen jedes Jahr wichtig sind
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Steuerbelastung regelmäßig an die Teuerung anzupassen. Diese Praxis gewährleistet, dass die Steuerlast proportional zur Preisentwicklung und damit zur Inflation angepasst wird. Insbesondere in Zeiten steigender Preise ist diese Massnahme für viele Haushalte eine wichtige Entlastung, da sie verhindert, dass die Kaufkraft der Steuerzahler durch die kalte Progression schleichend abnimmt.
Laut dem EFD beträgt die Teuerung im aktuellen Jahr 1,31 Prozent. Dies mag auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, doch über mehrere Jahre hinweg summieren sich solche Veränderungen und können zu einer spürbaren Mehrbelastung führen.
Was bedeutet das konkret für Steuerzahler?
Für die Steuerzahler bedeutet die Anpassung eine moderate Entlastung, da sie mehr von ihrem Einkommen behalten können, statt es als Steuern abzuführen. Familien profitieren insbesondere durch den erhöhten Kinderabzug, der die hohen Kosten der Kinderbetreuung teilweise abfedert. Auch Personen, die sich weiterbilden, erhalten durch den höheren Abzug für Ausbildungskosten eine geringfügige Entlastung.
Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, profitieren ebenfalls von der angehobenen Einkommensschwelle. Sie müssen erst ab einem steuerbaren Einkommen von 29'700 Franken Steuern zahlen, wodurch ihnen mehr Netto vom Brutto bleibt.
Fazit: Ein kleiner, aber wichtiger Schritt zur Entlastung der Steuerzahler
Die Anpassung der Steuertarife und Abzüge an die Teuerung mag zwar keine grosse Veränderung darstellen, doch sie ist ein wichtiger Schritt, um die Kaufkraft der Bürger zu erhalten. Die kalte Progression kann auf lange Sicht zu einer schleichenden Mehrbelastung führen, die viele Haushalte finanziell belastet. Durch die jährliche Anpassung sorgt das EFD dafür, dass die Steuerbelastung im Einklang mit der Preisentwicklung bleibt und Steuerzahler nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz ist dies eine gute Nachricht, da die Anpassungen für eine faire Steuerbelastung sorgen und die individuelle Kaufkraft schützen. Besonders Familien und Personen in Aus- und Weiterbildung profitieren von den leicht angehobenen Abzügen, die ihnen etwas mehr finanziellen Spielraum lassen.